Der Bundestag hat am 26.06.2025 den Entwurf für das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Geplant ist nunmehr, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 11.07.2025 abschließend zustimmt, sodass das Gesetz dann kurzfristig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.
Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:
- "Investitions-Booster": Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG), die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt werden
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG)
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG)
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG) für Käufe nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG)
- Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG)